Heinrich Part, Bürger von München, und Walthesar Rigler, Bürger von München, bekennen als Vormünder ihrer Schwester und Pflegetochter Anna Partin, Tochter des verstorbenen Hannsen Part, deren Heiratsbrief für die Ehe mit Gregor Zeller, 13.09.1485

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Heinrich Part, Bürger von München, und Walthesar Rigler, Bürger von München, bekennen als Vormünder ihrer Schwester und Pflegetochter Anna Partin, Tochter des verstorbenen Hannsen Part, deren Heiratsbrief für die Ehe mit Gregor Zeller. Es wird festgelegt, dass Anna ihren Erbteil und 1000 Rheinische Gulden Heiratsgut bekommt. Gregor Zeller verfügt aus dem Erbe seines Vaters ebenfalls über 1000 Rheinische Gulden als Widerleggeld sowie 300 Rheinische Gulden Morgengab und 50 Rheinische Gulden Ewiggeld der Stadt Regensburg. Für den Fall, dass die Stadt Regensburg die Ewiggült für 1000 Rheinische Gulden ablöst, soll Anna den Betrag erhalten. Stirbt Gregor Zeller kinderlos, erhält seine Frau 1300 Rheinische Gulden und ihre Habe ausgenommen der Kaufmannschaft, Barschaft und Schulden des Mannes. Das Widerlegungsgeld, soll nach dem Tod der Frau der nächste Erbe der Zeller erhalten. Stirbt Anna vor ihrem Mann, gehören ihm die 1000 Rheinischen Gulden Heiratsgeld, die nach dem Tod beider an die nächsten Erben fallen. Die Morgengabe von 300 Rheinischen Gulden, darf von der Frau vererbt werden, tut sie das nicht, fällt sie an den Mann und seine Erben. Gleiches soll passieren falls Anna während ihres Lebens weiteres Geld oder Güter vererbt werden. Es wird überdies bestimmt, dass bei Streitigkeiten das Landrecht über den Streit entscheiden soll.